Keramitwerke

Aus Wikipedia zur Industriegeschichte Dorsten

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== Keramitwerke ==
== Keramitwerke ==
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Freitag den 2. Januar 1914
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Freitag den 2. Januar 1914, Dorstener Wochenblatt:
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Die Keramikwerke bei Holsterhausen hielten am Mittwoch auf dem Werke der Gesellschaft eine außerordent-liche Generalversammlung ab, die über eine scharfe Sanierung: Zuzahlung von 90 Prozent auf die Aktien und Zusammenlegung der Aktien, auf die nicht zugezahlt wird, im Verhältnis von 10:1 beriet. Die Generalversamml-ung genehmigte diese Anträge der Verwaltung. Die sich aus der Sanierung ergebenden Gewinne sollen zur Tilgung der Unterbilanz, deren Höhe zwar nicht angegeben wurde, die aber sehr beträchtlich sein muß, sowie zur Beschaffung neuer Betriebsmittel dienen. Zur Ablösung von hypothekarischen Darlehen werden außerdem Genußscheine im Betrage von 500.000 Mark aufgegeben, die aus den für später erhofften Gewinnen getilgt werden sollen.
Die Keramikwerke bei Holsterhausen hielten am Mittwoch auf dem Werke der Gesellschaft eine außerordent-liche Generalversammlung ab, die über eine scharfe Sanierung: Zuzahlung von 90 Prozent auf die Aktien und Zusammenlegung der Aktien, auf die nicht zugezahlt wird, im Verhältnis von 10:1 beriet. Die Generalversamml-ung genehmigte diese Anträge der Verwaltung. Die sich aus der Sanierung ergebenden Gewinne sollen zur Tilgung der Unterbilanz, deren Höhe zwar nicht angegeben wurde, die aber sehr beträchtlich sein muß, sowie zur Beschaffung neuer Betriebsmittel dienen. Zur Ablösung von hypothekarischen Darlehen werden außerdem Genußscheine im Betrage von 500.000 Mark aufgegeben, die aus den für später erhofften Gewinnen getilgt werden sollen.

Version vom 19:06, 30. Jan. 2013

Keramitwerke

Freitag den 2. Januar 1914, Dorstener Wochenblatt:

Die Keramikwerke bei Holsterhausen hielten am Mittwoch auf dem Werke der Gesellschaft eine außerordent-liche Generalversammlung ab, die über eine scharfe Sanierung: Zuzahlung von 90 Prozent auf die Aktien und Zusammenlegung der Aktien, auf die nicht zugezahlt wird, im Verhältnis von 10:1 beriet. Die Generalversamml-ung genehmigte diese Anträge der Verwaltung. Die sich aus der Sanierung ergebenden Gewinne sollen zur Tilgung der Unterbilanz, deren Höhe zwar nicht angegeben wurde, die aber sehr beträchtlich sein muß, sowie zur Beschaffung neuer Betriebsmittel dienen. Zur Ablösung von hypothekarischen Darlehen werden außerdem Genußscheine im Betrage von 500.000 Mark aufgegeben, die aus den für später erhofften Gewinnen getilgt werden sollen.

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