Zechensiedlung Hervest

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Bau der Siedlung

Datei:Planung_1913.gif Planung 1913



Historische Karte mit Siedlung Fürst Leopold.
Zechenhäuser Fürst Leopold, um 1928, Quelle: Archiv Walter Biermann, Dorsten.
Flurkarte von 1928
Privatisierungsbereich
Realisierte und geplante Nachverdichtung
Luftbild 1984.
Luftbild 2010.
Typ Doppelhaus, Straßenansicht, Planung 1913.
Saniertes Zechenhaus
Typ Doppelhaus, Erdgeschoss, Planung 1913.
Typ Doppelhaus, Obergeschoss, Planung 1913.
Modernisierungsvorschlag Prof. Manfred Ludes

In der Gründerzeit und bis in die Anfänge des 20. Jahrhundert war es üblich, dass große Industrieunternehmen Siedlungen für ihre Mitarbeiter errichteten und von diesen vergleichsweise niedrige Mieten verlangten. Dieses Verhalten war sozialpolitisch vorbildlich und stärkte zudem die Bindung der Arbeiter zu "ihrem" Betrieb.

Um ausreichenden Wohnraum für die auf Fürst Leopold anzuwerbenden Bergleute bereitstellen zu können, errichtete die Zeche südlich der Halterner Straße eine Bergarbeitersiedlung. Dieses Areal war aus Sicht der Gemeinden Hervest, Holsterhausen und Dorsten weit genug von ihren Siedlungen entfernt, so dass keine Konflikte durch das Zusammenleben mit den zugezogenen Arbeitern aus fremden Regionen und Ländern befürchtet werden musste. "Die neuen Bewohner befanden sich zunächst in einer Art Ghettosituation gegenüber den Menschen des gewachsenen Dorfes Hervest und der Stadt Dorsten"[1]. Dieser Zustand änderte sich allmählich, wenngleich Vorbehalte von Bürgern aus dem Dorf Hervest und der Stadt Dorsten gegenüber den "Siedlern" und umgekehrt noch jahrzehntelang bestanden.


Den Auftrag, die „Fürst Leopold – Siedlung“ zu bauen, erhielt 1911 der damals bereits sehr beachtete Architekt H.W. Eggeling. Dem Stil der Zeit entsprechend schlug Eggeling eine städtebauliche Realisierung im Gartenstadtstil vor. Eggeling war bekannt dafür, weniger stark verdichtete Siedlungen für Arbeiter in qualitätsvoller Architektur zu bauen.

Eine offene und durchgrünte Bebauung der Gartenstädte war das Ziel von Ebenezer Howard, dem Erfinder der Gartenstädte. In Deutschland wurde die Idee des englischen Stadtplaners Anfang des 20. Jahrhunderts aufgegriffen und adaptiert. Im wesentlichen übernahm man die Idee, Stadtteile von Grund auf zu planen, statt die Stadtränder der großen Industriestädte ungeordnet durch den Bau von "Mietshäusern" zu erweitern. Aus sozialer Sicht war beabsichtigt, den negativen Auswirkungen der sogenannten Proletarisierung entgegenzuwirken. Die Arbeiter sollten die Gelegenheit haben, sich ohne wirtschaftliche Not nach der körperlich anstrengenden Arbeit unter gesunden Bedingungen zu erholen. Kennzeichnend für die Gartenstädte zu jener Zeit waren starke Durchgrünungen, geschwungene Straßenführungen und für die Bewohner die Ermöglichung einer gewissen Selbstversorgung mit Gemüse, Obst und Fleisch.

Bereits 1911 begann man, das 25 ha große, leicht hügelige, mit Heide, Büschen und Birken bewachsene Gelände einzuebenen und für die Bebauung vorzubereiten.


Nachdem der Bauausschuss der Gemeinde Hervest in der Sitzung am 26. August 1913 die Errichtung einer „Arbeiterkolonie im großen und ganzen guthieß“, begann das Bergwerk im Oktober 1913 mit den ersten Bauarbeiten. Vorab hatte man bereits (vor der Erstellung eines Gesamtkonzepts der Siedlung) an der Halterner Straße sogenannte "Beamtenhäuser" bzw. "Steigerhäuser" gebaut. Nach Inbetriebnahme der zecheneigenen Ziegelei im Mai 1914 lieferte diese die Steine für den Häuserbau. Bedingt durch die Ereignisse des ersten Weltkrieges kamen die Arbeiten jedoch zeitweise zum Erliegen. Nach dem Krieg wurden die Bauarbeiten fortgesetzt und in den 1920er Jahren, wenngleich auch mit einer schlichteren Ausprägung der gestaltgebenden Elemente, beendet.

Bemerkenswert aus heutiger Sicht, die Siedlung einschließlich der heute öffentlichen Bereiche (Straßen, Wege, Plätze) befand sich gänzlich im Besitz der Zeche. Erst 1970 übertrug die Hoesch AG die öffentlichen Anlagen der Stadt Dorsten. Wegen des schlechten Zustands der Straßen einigten sich dabei die Vertragsparteien darauf, dass die Hoesch AG der Stadt Dorsten im Zuge der Eigentumsübertragung 300.000 DM zahlt, um damit die Infrarstruktur in einen ortsüblichen Bauzustand versetzen zu können.

Während die Zeche am Brunnenplatz zur Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner Läden errichtete, gab es innerhalb der Ansiedlung keine Flächen, die die Gemeinde und die Kirchen für ihre Bauten hätten nutzen können. So befinden sich auch heute noch Schulen, Kirchen, Kindergärten und andere öffentliche Einrichtungen außerhalb der Siedlung. Die katholische St. Josefkirche wurde erst 1920 im Osten der Siedlung als Notkirche errichtet. Hierfür nutze man eine von der Zeche übernommene Baracke, die beim Abteufen der Schächte zunächst als provisorisches Maschinenhaus gedient hatte. 1930 wurde die Kirche in Massivbauweise am gleichen Standort neu gebaut[2][3][4].

Das Wohnquartier zeichnet sich durch viele kleine Plätze aus. Eine Vielzahl unterschiedlich großer Wohnungen verschiedener Grundrisse, mal mit Klinker-, mal mit Putzfassade vermitteln den Eindruck einer lockeren Bebauung. Die Wohnbauten der ersten Baustufe sind mit historisierenden Gestaltungselementen versehen, während die nach dem Krieg errichteten Häuser eher schlichter gestaltet wurden, ohne dass dadurch der Eindruck einer baulichen Einheit der Siedlung besonders beeinträchtigt wurde.


Auf insgesamt 23 Grundtypen lassen sich die Wohnungen in der Zechensiedlung zurückführen. Nach Adolf Spaltmann [5] bestand das Wohnquartier in den 1920er Jahren aus:

  •   84  2-räumigen Wohnungen
  • 267  3-räumigen Wohnungen
  • 331  4-räumigen Wohnungen
  • 132  5-räumigen Wohnungen
  •  37  6-räumigen Wohnungen und
  •  14  Wohnungen mit mehr als 6 Räumen.

Für die damalige Zeit war die Anordnung der Aborte innerhalb statt außerhalb der Häuser fortschrittlich. Die Grundstücke ermöglichten die Haltung von Kleintieren (Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel), wobei die Ställe meist in das Haus integriert waren. Die Gärten dienten in erster Linie dem Anbau von Gemüse und Beerenobst.


Sanierung und Modernisierung

Nach Errichtung der Siedlung haben die Zeche und die Rechtsnachfolger ihres Wohneigentums nur wenig in den Erhalt und die Verbesserung der Bausubstanz der Gebäude investiert. Spätestens mit Beginn der 1970er Jahre wurden die Mängel unzureichender Bauunterhaltung der Arbeitersiedlungen allgemein im Ruhrgebiet so offensichtlich, dass sich Eigentümer und Kommunen genötigt sahen Abhilfe zu schaffen. Einfache und für die Eigentümer kostengünstige Lösungen, wie:

  • Privatisierung (Verkauf der Wohnungen an die jeweiligen Mieter) sowie
  • Abriss und Nachverdichtung (Bau von neuen Häusern in den Blockinnenflächen)

waren anfangs bevorzugte Verfahrensweisen, führten in der Folge aber mehr und mehr zu Widerständen bei den Bewohnern. Aufsehen erregte seinerzeit das Vorhaben, die Arbeitersiedlung Eisenheim in Oberhausen zugunsten damals moderner Wohnblöcke abzureißen. Erstmals organisierten sich dort die betroffenen Mieter mit Unterstützung einer Gruppe der Fachhochschule Bielefeld um Prof. Roland Günter, um die Zerstörung ihrer historischen Siedlung zu verhindern. Es gelang ihnen, 1972 die Siedlung Eisenheim unter Denkmalschutz stellen zu lassen und den Eigentümer zu bewegen, die Gebäude zu sanieren und zu modernisieren.


Nahezu zeitgleich beabsichtigte die Hoesch AG in Dorsten die sogenannte „Sachsensiedlung“ in Holsterhausen abzureißen und die freiwerdende Fläche neu zu bebauen. Der Protest der Bewohner verhinderte zwar den kompletten Abriss der Siedlung, die eingeleitete Privatisierung zeigte jedoch schon bald nachteilige städtebauliche Folgen. Da keine Unterdenkmalschutzstellung erfolgte und es so für die Erwerber der Häuser auch keine Vorgaben hinsichtlich der Sanierung der Fassaden (z.B. durch Erlass einer Gestaltungssatzung) gab, verschwand der historisch geprägte Stil der Siedlung rasch. Individuelle Fassadenerneuerungen und Gebäudeerweiterungen ohne Rücksicht auf den Gesamteindruck der „Sachsenkolonie“ waren an der Tagesordnung.

Auch über die Zukunft der Siedlung „Fürst Leopold“ wurde bereits Anfang der 1970er Jahre diskutiert. Beeindruckt durch die negativen Folgen der Privatisierung der Sachsensiedlung und sicherlich auch beeinflusst durch die als wegweisend empfundene Sanierung der Arbeitersiedlung Eisenheim, erarbeitete der Dorstener Architekt und Dozent an der Fachhochschule Recklinghausen/Bochum, Prof. Manfred Ludes, gemeinsam mit seinen Studenten ein Konzept für eine durchgängige Sanierung der Siedlung „Fürst Leopold“. Im Rahmen eines Pilotprojekts sanierte und modernisierte daraufhin die Hoesch AG zunächst einige Gebäude südlich der Burgsdorffstraße (Hausnummern 44-62).

Auch Georg Wittwer, Architekt und Leiter der Entwicklungsgesellschaft Wulfen und später Bausenator von Berlin setzt sich sehr für die Sanierung der Siedlung ein und schreibt 1980 im Heimatkalender der Herrlichkeit Lembeck, "dass es an der Zeit sei, darüber nachzudenken, wie verhindert werden kann, dass die Siedlung ein ähnliches Schicksal erleidet wie beispielsweise die Sachsensiedlung in Holsterhausen"[6].


Nachdem 1982 712 Wohnungen in 543 Wohnhäusern von der Hoesch AG 1982 in die „Hoesch Wohnungsgesellschaft mbh“ ausgegliedert wurden, nahm sich diese der bestehenden Aufgabe an, Teile der Siedlung Fürst Leopold zu modernisieren und den größten Teil ihres Besitzes zu privatisieren. Darüber hinaus sollten 80 neue Wohnungen durch sogenannte Nachverdichtung (Bau von zusätzlichen Wohngebäuden im Innenbereich der Gebäudeblöcke) geschaffen werden. Das Modernisierungskonzept der Hoesch Wohnungsgesellschaft sah den Erhalt und die Verbesserung der Bausubstanz vor, sowie die Angleichung der Wohnqualität an den Stand der 1980er Jahre. Im Einzelnen:

  • Verbesserung der Wohnungsgrundrisse
  • Einbau einer Zentralheizung
  • Einbau von isolierverglasten Fenstern
  • Einbau eines Bades
  • Erneuerung der sanitären und elektrischen Installation
  • Herstellung neuer Wasseranschlüsse und erdverkabelter Elektroanschlüsse
  • Erstellung von Hausentwässerungen
  • Bau von Einstellplätzen

Für die Bereitstellung von Nahwärme waren 6 kohlebefeuerte Blockheizwerke geplant. Gartenflächen in den Blockinnenbereichen sollten nicht nur für Neubauten, sondern auch für die Anlage von Garagenhöfen und Spielplätzen genutzt werden. Um der steigenden Motorisierung der Bewohner Rechnung zu tragen, waren pro Wohneinheit die Errichtung von 1,5 Stellplätzen/Garagen geplant. Die Hoesch Wohnungsgesellschaft beantragte für die Modernisierung der Gebäude Fördermittel von ca. 60.000 DM pro Wohnung beim Land NRW.

Die Mieter der Wohnungen, die ihre großzügigen Gärten zwar nicht mehr hauptsächlich für den Anbau von Gemüse und Obst nutzen, sondern durch Anlage von Rasenflächen Freizeit- und Erholungszwecke in den Vordergrund stellten, bemängelten die Planung in erster Linie wegen der Reduzierung ihrer Gartenflächen. Den Erwerb von nichtsanierten Häusern zu Preisen zwischen 60.000,-- bis 80.000,-- DM fanden viele Mieter unattraktiv.

Die Stadt Dorsten, zuständig für den verkehrsberuhigten Ausbau der Straßen, für die Erneuerung der Entwässerungsleitungen und die Errichtung von Grünanlagen veranschlagte hierfür zunächst Kosten in Höhe von 5 Millionen DM, die zu 80% vom Land getragen werden sollten.

Den geschlossenen, einheitlichen Charakter der Siedlung im Rahmen der Teilprivatisierung zu bewahren, erhoffte man sich zunächst durch Abgabe von Verpflichtungserklärungen der Erwerber, „... bei geplanten Änderungen an Silhouette und Außenhaut ...“ den Empfehlungen einer von Prof. Ludes und der Hoesch Wohnungsgesellschaft erstellten Broschüre zu folgen.

Im September 1984 beginnt die Wohnungsgesellschaft im Innenbereich „Burgsdorffstraße“-„Brunnenstraße“-„Heinrich-Wienke-Straße“ mit der sogenannten Nachverdichtung und baut ein neues Gebäude mit 18 Wohneinheiten. Zuvor gab es Meinungsunterschiede im Rat der Stadt Dorsten bei der Frage, ob

  • für die Neubauten ein Bebauungsplanverfahren erforderlich sei, und ob
  • die Siedlung unter Denkmalschutz gestellt werden sollte?


Die Verwaltung und die Mehrheit des Rates waren zunächst der Auffassung, dass förmliche Verfahren zur Erreichung von Baurechtssicherheit und zur Durchsetzung der städtebaulichen und denkmalpflegerischen Ziele nicht erforderlich seien. Die Bezirksregierung in Münster allerdings widersprach der Einschätzung der Stadt Dorsten und hielt die Aufstellung eines Bebauungsplans für erforderlich. Die obere Denkmalbehörde in Münster hielt es darüber hinaus für erforderlich, die Siedlung unter Denkmalschutz zu stellen und beantragte dieses. Zudem verlangte das Ministerium für Landes- und Stadtentwicklung in Düsseldorf, dass im Zuge des Bewilligungsverfahren zunächst ein Gesamtkonzept vorzulegen sei und einen Sanierungsbeirat gebildet werden müsse, in dem auch Vertreter der Mieter die Gelegenheit erhalten sollten, sich an der Erörterung der Planungs- und Modernisierungsvorhaben zu beteiligen. Offensichtlich befürchtete man in Düsseldorf, dass das beabsichtigte Ziel, das historische Erscheinungsbild der Siedlung auf Dauer zu erhalten, ohne verbindliche Rechtsinstrumente nicht erreicht werden könnte. Zudem war es dem Ministerium ein Anliegen, eine Beteiligung der betroffenen Bewohner sicherzustellen.

Der Bauausschuss lehnte den Antrag, die Zechensiedlung in die Denkmalliste der Stadt Dorsten einzutragen, im Juni 1984 zunächst ab[7]. Eine Gestaltungssatzung auf Grundlage der Empfehlungen von Prof. Ludes befürworteten gleichwohl die Ausschussmitglieder. Die Politiker befürchteten zum großen Teil, dass die Hoesch Wohnungsgesellschaft und vor allem potentielle Erwerber der Wohnungen durch zu strikte Regelungen zu sehr eingeengt würden und das Ziel der Bergleute, den Erwerb von Wohnungseigentum zu erleichtern, erschwert würden.


Nachdem die Stadt erkannt hatte, dass ohne Unterschutzstellung der Siedlung keine Landesfördermittel fließen würden, beauftragte sie am 22.11.1984 doch noch das Denkmalamt, einen Entwurf einer Denkmalbereichssatzung zu erstellen[8]. Schließlich erließ der Stadtrat am 04.03.1986 eine Gestaltungssatzung und am 27.02.1987 eine Satzung zur Unterschutzstellung des Denkmalbereiches „Zechensiedlung Hervest“. Damit waren die Voraussetzungen erfüllt, Fördermittel des Landes zur Herstellung, der Straßen, Wege, Spielplätze und Grünanlagen zu erhalten. Eine erste Rate der Landesmittel in Höhe von 1,2 Millionen DM erhielt die Stadt 1988. Insgesamt betrugen letztlich die förderfähigen Kosten für die öffentlichen Sanierungsmaßnahmen 4 Millionen DM, wovon 80% vom Land NRW getragen wurden und den Rest die Stadt Dorsten aufbringen musste.


Abgeschlossen wurden die Modernisierungsarbeiten Anfang der 1990er Jahre. Statt der geplanten Privatisierung von rund 500 Wohneinheiten am Rand der Siedlung, wurden jedoch lediglich 200 an die jeweiligen Mieter veräußert. Die Innenbebauung in den Gärten zwischen der Halterner Straße und Burgsdorffstraße konnte wegen der Einwendungen der Aufsichtsbehörden (Rechtswidrigkeit) nicht im geplanten Umfang durchgeführt werden. Statt 80 Wohnungen wurden lediglich 30 neu gebaut.







Quellen

  1. Manfred Ludes: Zechensiedlung Hervest-Dorsten - Modernisierungs- und Gestaltungshandbuch, Hrsg: Stadt Dorsten - Planungsamt.
  2. Toni Otte: Die St. Josefkirche in Hervest-Dorsten und ihre Gemeinde, In: Heimatkalender der Herrlichkeit Lembeck 1931, S. 22-28.
  3. Toni Otte: Die neue St. Josefkirche in Hervest, In: Heimatkalender der Herrlichkeit Lembeck 1932, S. 21-26.
  4. Kuckelmann: Die neue St. Josefkirche als moderner Kunstbau, In: Heimatkalender der Herrlichkeit Lembeck 1932, S. 27-28.
  5. Adolf Spaltmann: Wohnsiedlung der Zeche "Fürst Leopold in Hervest", In: Heimatkalender der Herrlichkeit Lembeck 1930, S. 64-67.
  6. Georg Wittwer: Die Bergarbeitersiedlung Hervest-Dorsten - ein städtebaulicher Versuch, In: Heimatkalender der Herrlichkeit Lembeck, 1980, Seite 56-64.
  7. Stadt Dorsten: Niederschrift der Bauaussschusssitzung,vom 07.06.1984, TOP 4, Drucksache 334/84
  8. Stadt Dorsten: Niederschrift der Ratssitzung vom 22.11.1984, TOP 14, Drucksache 535/84 und 666/84.
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